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Straßenreinigung; Durchführung

Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit sowie Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Gemeinden.

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Neben dem allgegenwärtigen Staub, z. B. durch Rußablagerung und Reifenabrieb, fallen vor allem alle Arten von unsachgemäß entsorgtem Müll (Zigarettenkippen, Verpackungen usw.) an. Daneben müssen Laubfall, Schnee und der Rollsplitt nach Wintereinsätzen und schließlich auch Hundekot beseitigt werden. Zudem muss gewährleistet werden, dass kein unkontrollierter Pflanzenwuchs die Fahrbahndecke schädigt.

Die Gemeinden können Verordnungen erlassen, durch welche die Straßenan- und -hinterlieger zur Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und zum Winterdienst (näheres dazu finden Sie unter "Verwandte Themen" - "Winterdienst; Durchführung") innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet werden (sog. Sicherungs- und Reinigungsordnungen).

Zudem besteht für die Gemeinden die Möglichkeit, mittels einer Straßenreinigungssatzung eine sog. kommunale Straßenreinigungsanstalt zu gründen, welche die an sich den An-/Hinterliegern obliegenden Reinigungspflichten übernimmt. Für eine solche Straßenreinigungsanstalt besteht dann Anschluss- und Benutzungszwang. Zur Deckung der mit der Straßenreinigung (und dem Winterdienst) verbundenen Kosten kann die Gemeinde Straßenreinigungsgebühren (näheres dazu finden Sie unter "Verwandte Themen" - "Straßenreinigungsgebühren; Erhebung") erheben.

Die Straßenreinigung gehört nicht zu den Aufgaben der Straßenbaulast.

Ergänzung: Stadt Schweinfurt

Die Stadt Schweinfurt hat das Reinhalten und Reinigen der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, sowie den Winterdienst in Schweinfurt durch einen Gemeindeverordnung geregelt. Nach dieser Verordnung sind die Anlieger verpflichtet, die für den öffentlichen Verkehr bestimmten Flächen zu reinigen und im Winter die innerhalb der Reinigungsfläche liegenden Gehwege zu sichern. Dafür besteht in der Stadt Schweinfurt keine Straßenreinigungsanstalt, bei der die Stadt die für den öffentlichen Verkehr bestimmten Flächen selbst reinigen und hierfür Gebühren erheben würde.

Stand: 22.01.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr