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Studium im Ausland; Beantragung der Anerkennung eines Hochschulabschlusses oder einer Studienleistung

Die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen können auf Antrag anerkannt werden.

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Leistungsdetails

Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden anlässlich der Fortsetzung des Studiums, der Ablegung von Prüfungen, der Aufnahme eines weiteren Studiums oder der Zulassung zur Promotion von einer Hochschule anerkannt, außer es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen.

Über die Frage, ob ein wesentlicher Unterschied besteht, entscheidet grundsätzlich das zuständige Prüfungsgremium der Hochschule, an der die Bewerberin bzw. der Bewerber das Studium fortsetzen, eine Prüfung ablegen, ein (weiteres) Studium aufnehmen oder promovieren möchte.
In den Studiengängen, die mit einer Staatsprüfung abschließen, gelten mitunter Sonderregelungen. Bitte lassen Sie sich an der jeweiligen Hochschule beraten.

Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag von der Hochschule anerkannt, wenn keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.

Wenden Sie sich an die Hochschule, an der Sie studieren oder promovieren wollen.

Dort wird geprüft, ob und inwieweit Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie an der ausländischen Hochschule erbracht haben, bei einer Fortsetzung des Studiums anerkannt werden können.

Gleiches gilt für die Aufnahme eines Masterstudiums oder die Zulassung zur Promotion.

keine

keine

Stand: 16.06.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst