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Die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen können auf Antrag anerkannt werden.
                        Arcisstr. 21 
                        80333 München
                      
80290 München
                        Ulmenstraße 52i 
                        90443 Nürnberg
                      
Ulmenstraße 52i
90443 Nürnberg
                        Universitätsstr. 2 
                        86159 Augsburg
                      
86135 Augsburg
                        Kapuzinerstr. 16 
                        96047 Bamberg
                      
Kapuzinerstr. 16
96045 Bamberg
                        Universitätsstr. 30 
                        95447 Bayreuth
                      
95440 Bayreuth
                        Schloßplatz 4 
                        91054 Erlangen
                      
Postfach 3520
91023 Erlangen
                        Geschwister-Scholl-Platz 1 
                        80539 München
                      
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
                        Innstr. 41 
                        94032 Passau
                      
https://www.uni-passau.de/universitaet/kontakt/
94030 Passau
                        Universitätsstr. 31 
                        93053 Regensburg
                      
93040 Regensburg
                        Sanderring 2 
                        97070 Würzburg
                      
Sanderring 2
97070 Würzburg
                        Residenzstr. 8 
                        91522 Ansbach
                      
Postfach 1963
91510 Ansbach
                        Friedrich-Streib-Str. 2 
                        96450 Coburg
                      
Postfach 1652
96406 Coburg
                        Alfons-Goppel-Platz 1 
                        95028 Hof
                      
Postfach 3368
95003 Hof
                        Bahnhofstr. 61 
                        87435 Kempten (Allgäu)
                      
Postfach 1680
87406 Kempten (Allgäu)
                        Am Lurzenhof 1 
                        84036 Landshut
                      
Am Lurzenhof 1
84036 Landshut
                        Lothstr. 34 
                        80335 München
                      
Lothstr. 34
80335 München
                        Wileystraße 1 
                        89231 Neu-Ulm
                      
Postfach 1744
89207 Neu-Ulm
                        Am Hofgarten 4 
                        85354 Freising
                      
85350 Freising
                        Kaiser-Wilhelm-Ring 23 
                        92224 Amberg
                      
Postfach 1462
92204 Amberg
                        Seybothstraße 2 
                        93053 Regensburg
                      
Postfach 120327
93025 Regensburg
                        Würzburger Str. 45 
                        63743 Aschaffenburg
                      
Würzburger Str. 45
63743 Aschaffenburg
                        An der Hochschule 1 
                        86161 Augsburg
                      
An der Hochschule 1
86161 Augsburg
                        Dieter-Görlitz-Platz 1 
                        94469 Deggendorf
                      
Postfach 1320
94453 Deggendorf
                        Esplanade 10 
                        85049 Ingolstadt
                      
Postfach 210454
85019 Ingolstadt
                        Keßlerplatz 12 
                        90489 Nürnberg
                      
Postfach 210320
90121 Nürnberg
                        Hochschulstr. 1 
                        83024 Rosenheim
                      
Hochschulstr. 1
83024 Rosenheim
                        Münzstr. 12 
                        97070 Würzburg
                      
Münzstr. 12
97070 Würzburg
                        Bernd-Eichinger-Platz 1 
                        80333 München
                      
Bernd-Eichinger-Platz 1
80333 München
                        Veilhofstraße 34 
                        90489 Nürnberg
                      
Veilhofstr. 34
90489 Nürnberg
                        Arcisstr. 12 
                        80333 München
                      
Arcisstr. 12
80333 München
                        Hofstallstr. 6-8 
                        97070 Würzburg
                      
Hofstallstr. 6-8
97070 Würzburg
Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden anlässlich der Fortsetzung des Studiums, der Ablegung von Prüfungen, der Aufnahme eines weiteren Studiums oder der Zulassung zur Promotion von einer Hochschule anerkannt, außer es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen.
Über die Frage, ob ein wesentlicher Unterschied besteht, entscheidet grundsätzlich das zuständige Prüfungsgremium der Hochschule, an der die Bewerberin bzw. der Bewerber das Studium fortsetzen, eine Prüfung ablegen, ein (weiteres) Studium aufnehmen oder promovieren möchte. 
In den Studiengängen, die mit einer Staatsprüfung abschließen, gelten mitunter Sonderregelungen. Bitte lassen Sie sich an der jeweiligen Hochschule beraten.
Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag von der Hochschule anerkannt, wenn keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.
Wenden Sie sich an die Hochschule, an der Sie studieren oder promovieren wollen.
Dort wird geprüft, ob und inwieweit Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie an der ausländischen Hochschule erbracht haben, bei einer Fortsetzung des Studiums anerkannt werden können.
Gleiches gilt für die Aufnahme eines Masterstudiums oder die Zulassung zur Promotion.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfangreiche Informationen, bereitgestellt als FAQs zu folgenden Themen:
Im Freistaat Bayern dürfen ausländische Grade, Titel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen genehmigungsfrei geführt werden. Es werden keine Genehmigungsverfahren durchgeführt oder Führungsgenehmigungen erteilt.
Um für ein Anerkennungsverfahren bei einer Anerkennungsstelle optimal vorbereitet zu sein, wird dringend empfohlen, sich vorher bei einer Anerkennungsberatungsstelle beraten zu lassen.
Die Zeugnisanerkennungsstelle im Landesamt für Schule bewertet allgemeinbildende Schulabschlüsse aus dem Ausland oder einem anderen Bundesland, sofern eine berufliche Schule oder Hochschule in Bayern nicht eigenständig über die Aufnahme einer Person entscheiden kann.
Sie können die Anerkennung eines gewerblich-technischen und kaufmännischen Berufs, der in Bayern nicht reglementiert ist, beantragen.
Wenn Sie in Bayern in einem bestimmten sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Beruf dauerhaft arbeiten möchten, können Sie die Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation beantragen.