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Die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen können auf Antrag anerkannt werden.
Residenzstr. 8
91522 Ansbach
Postfach 1963
91510 Ansbach
Friedrich-Streib-Str. 2
96450 Coburg
Postfach 1652
96406 Coburg
Alfons-Goppel-Platz 1
95028 Hof
Postfach 3368
95003 Hof
Bahnhofstr. 61
87435 Kempten (Allgäu)
Postfach 1680
87406 Kempten (Allgäu)
Am Lurzenhof 1
84036 Landshut
Am Lurzenhof 1
84036 Landshut
Lothstr. 34
80335 München
Lothstr. 34
80335 München
Wileystraße 1
89231 Neu-Ulm
Postfach 1744
89207 Neu-Ulm
Am Hofgarten 4
85354 Freising
85350 Freising
Bernd-Eichinger-Platz 1
80333 München
Bernd-Eichinger-Platz 1
80333 München
Veilhofstraße 34
90489 Nürnberg
Veilhofstr. 34
90489 Nürnberg
Arcisstr. 12
80333 München
Arcisstr. 12
80333 München
Hofstallstr. 6-8
97070 Würzburg
Hofstallstr. 6-8
97070 Würzburg
Kaiser-Wilhelm-Ring 23
92224 Amberg
Postfach 1462
92204 Amberg
Seybothstraße 2
93053 Regensburg
Postfach 120327
93025 Regensburg
Würzburger Str. 45
63743 Aschaffenburg
Würzburger Str. 45
63743 Aschaffenburg
An der Hochschule 1
86161 Augsburg
An der Hochschule 1
86161 Augsburg
Dieter-Görlitz-Platz 1
94469 Deggendorf
Postfach 1320
94453 Deggendorf
Esplanade 10
85049 Ingolstadt
Postfach 210454
85019 Ingolstadt
Keßlerplatz 12
90489 Nürnberg
Postfach 210320
90121 Nürnberg
Hochschulstr. 1
83024 Rosenheim
Hochschulstr. 1
83024 Rosenheim
Münzstr. 12
97070 Würzburg
Münzstr. 12
97070 Würzburg
Arcisstr. 21
80333 München
80290 München
Ulmenstraße 52i
90443 Nürnberg
Ulmenstraße 52i
90443 Nürnberg
Universitätsstr. 2
86159 Augsburg
86135 Augsburg
Kapuzinerstr. 16
96047 Bamberg
Kapuzinerstr. 16
96045 Bamberg
Universitätsstr. 30
95447 Bayreuth
95440 Bayreuth
Schloßplatz 4
91054 Erlangen
Postfach 3520
91023 Erlangen
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Innstr. 41
94032 Passau
https://www.uni-passau.de/universitaet/kontakt/
94030 Passau
Universitätsstr. 31
93053 Regensburg
93040 Regensburg
Sanderring 2
97070 Würzburg
Sanderring 2
97070 Würzburg
Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden anlässlich der Fortsetzung des Studiums, der Ablegung von Prüfungen, der Aufnahme eines weiteren Studiums oder der Zulassung zur Promotion von einer Hochschule anerkannt, außer es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen.
Über die Frage, ob ein wesentlicher Unterschied besteht, entscheidet grundsätzlich das zuständige Prüfungsgremium der Hochschule, an der die Bewerberin bzw. der Bewerber das Studium fortsetzen, eine Prüfung ablegen, ein (weiteres) Studium aufnehmen oder promovieren möchte.
In den Studiengängen, die mit einer Staatsprüfung abschließen, gelten mitunter Sonderregelungen. Bitte lassen Sie sich an der jeweiligen Hochschule beraten.
Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag von der Hochschule anerkannt, wenn keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.
Wenden Sie sich an die Hochschule, an der Sie studieren oder promovieren wollen.
Dort wird geprüft, ob und inwieweit Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie an der ausländischen Hochschule erbracht haben, bei einer Fortsetzung des Studiums anerkannt werden können.
Gleiches gilt für die Aufnahme eines Masterstudiums oder die Zulassung zur Promotion.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfangreiche Informationen, bereitgestellt als FAQs zu folgenden Themen:
Im Freistaat Bayern dürfen ausländische Grade, Titel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen genehmigungsfrei geführt werden. Es werden keine Genehmigungsverfahren durchgeführt oder Führungsgenehmigungen erteilt
Um für ein Anerkennungsverfahren bei einer Anerkennungsstelle optimal vorbereitet zu sein, wird dringend empfohlen, sich vorher bei einer Anerkennungsberatungsstelle beraten zu lassen.
Die Zeugnisanerkennungsstelle im Landesamt für Schule bewertet allgemeinbildende Schulabschlüsse aus dem Ausland oder einem anderen Bundesland, sofern eine berufliche Schule oder Hochschule in Bayern nicht eigenständig über die Aufnahme einer Person entscheiden kann.
Sie können die Anerkennung eines gewerblich-technischen und kaufmännischen Berufs, der in Bayern nicht reglementiert ist, beantragen.
Wenn Sie in Bayern in einem bestimmten sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Beruf dauerhaft arbeiten möchten, können Sie die Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation beantragen.