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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Rathausgasse 1
96346 Wallenfels
Postfach 1180
96343 Wallenfels