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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
13:30 Uhr - 17:30 UhrBitte beachten Sie: Termine im Einwohnermeldeamt und Passamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Hier geht es zur Online-Terminvereinbarung
Münchner Str. 70
85774 Unterföhring
Postfach 1253
85766 Unterföhring