Logo Bayernportal

Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Stadt Stadtbergen

Infothek

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Oberer Stadtweg 2
86391 Stadtbergen

Postanschrift

Oberer Stadtweg 2
86391 Stadtbergen