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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fuggerstr. 50
86830 Schwabmünchen
Postfach 1252
86827 Schwabmünchen