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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Gemeinde Bellenberg - FB: Bauen und Technik

Gemeinde Bellenberg

Hausanschrift

Memminger Str. 7
89287 Bellenberg

Postanschrift

Memminger Straße 7

89287 Bellenberg

Telefon

+49 7306 784-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 02.11.2025
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