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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Allgäuer Überlandwerk GmbH (AÜW)

Allgäuer Überlandwerk GmbH (AÜW)

Hausanschrift

Illerstraße 18
87435 Kempten (Allgäu)

Postanschrift

Illerstraße 18

87435 Kempten (Allgäu)

E-Mail

info@auew.de

Telefon

+49 831 2521-0

Webseite

www.auew.de

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales