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Die betäubungslose Ferkelkastration ist seit 1. Januar 2021 verboten.
Neben der Ebermast und der Immunkastration stellt die chirurgische Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose mit Isofluran eine der möglichen Alternativen dar.
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung benötigen Anbieter von entsprechenden Lehrgängen zum Erwerb der theoretischen Grundlagen eine behördliche Anerkennung des Lehrgangs mit der theoretischen Prüfung durch die zuständige Behörde.
Die Regierung von Oberfranken ist seit 01.07.2020 für die Anerkennung der theoretischen Sachkundelehrgänge und die zugehörige, theoretische Prüfung in ganz Bayern zuständig.
Die Voraussetzung für die Anerkennungsfähigkeit ergibt sich aus § 7 Abs. 2 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung.
Inhalt der Lehrgänge ist der Erwerb der theoretischen Grundlagen und Vorbereitung auf die theoretische Prüfung. Zielgruppe bzw. Teilnehmer der Lehrgänge sind Schweinehalter oder Mitarbeiter in schweinehaltenden Betrieben, die den Sachkundenachweis zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration erlangen wollen.