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Bergbau; Anzeige einer Bohrung

Bohrungen, die keine Bohrungen zur Erkundung von Bodenschätzen sind und und tiefer als 100 m in den Boden eindringen, müssen angezeigt werden.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 26 - Bergamt Südbayern

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