Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister zu Ihrer Person können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) online oder per Post beantragen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Mit dem Formular beantragen Sie eine Auskunft über die zu Ihrer Person im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeicherten Daten.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER) erfasst alle seit dem 01. Januar 1999 in Deutschland ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E und die nationalen Fahrerlaubnisklassen.
Das Zentrale Fahrerlaubnisregister speichert
Die Fahrerlaubnisbehörde meldet die Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt nach der Erteilung der Fahrerlaubnis. Im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden die fahrerlaubnisrelevanten Daten gespeichert, nicht jedoch die Anschrift. Fahrerlaubnisrelevante Daten sind zum Beispiel:
Sie können mit Hilfe der Online-Registerauskunft eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister erhalten. Alternativ können Sie die Auskunft per Post bekommen.
Eine Online-Registerauskunft kann nur generiert werden, wenn die Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister und die vorliegenden Personendaten identisch sind. Alternativ erfolgt eine manuelle Nachbearbeitung und Sie erhalten die Auskunft über den von Ihnen gewählten Kommunikationskanal.
Die Auskunft können Sie ohne weitere Voraussetzungen erhalten.
Wenn Sie eine Auskunft über Eintragungen zu Ihrer Person im ZFER per Post beantragen möchten:
Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregisterkönnen Sie über die Online-Registerauskunft auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamts erhalten:
Alternativ können Sie die Auskunft per Post erhalten:
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Bei der Online-Registerauskunft handelt es sich um keinen Verwaltungsakt, deshalb sind keine Rechtsbehelfe notwendig.