Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, werden geduldet. Hierüber wird dem Ausländer eine Bescheinigung, die sogenannte Duldung ausgestellt.
Königstraße 15
83022 Rosenheim
Postfach 1209
83013 Rosenheim