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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Keyßerstraße 25
95179 Geroldsgrün
Keyßerstraße 25
95179 Geroldsgrün