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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Schloßplatz 1
96135 Stegaurach
Postfach 61
96133 Stegaurach