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Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Stadt Freilassing

Stadtwerke

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

montags bis freitags 7 bis 12 Uhr sowie montags bis mittwochs 12.45 bis 16.30 Uhr und donnerstags 12.45 bis 16.45 Uhr

Hausanschrift

Aumühlweg 18
83395 Freilassing

Postanschrift

Aumühlweg 18
83395 Freilassing