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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Nördliche Hauptstraße 14
83708 Kreuth
Nördliche Hauptstraße 14
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