Logo Bayernportal

Schulsportstätte; Schulaufsichtliche Genehmigung von Baumaßnahmen

Für die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Schulsportanlagen ist eine schulaufsichtliche Genehmigung erforderlich. Für die Erteilung sind die Regierungen zuständig.

Ansprechpartner - Regierung von Oberfranken

Sachgebiet 44 - Schulorganisation / Schulrecht

Es wurden keine Ansprechpartner zugeordnet.