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Adoption; Informationen zur Freigabe

Bei ungewollter Schwangerschaft kann die werdende Mutter überlegen, nach der Geburt Adoption zu ermöglichen. Eine große Zahl meist kinderloser Paare möchte ein Kind annehmen, so dass eine lebenswerte Zukunft für noch ungeborene Kinder in dieser Lage erreicht werden kann.

Für Sie zuständig

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab - Kreisjugendamt

BSZ Neustadt an der Waldnaab

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Hausanschrift

Josef-Blau-Str. 17
92660 Neustadt an der Waldnaab

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Zacharias-Frank-Straße 14

92660 Neustadt an der Waldnaab

Grund- und Mittelschule Windischeschenbach

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Hausanschrift

Grund- und Mittelschule Windischeschenbach
92670 Windischeschenbach

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Zacharias-Frank-Straße 14

92660 Neustadt an der Waldnaab

Grundschule Altenstadt an der Waldnaab

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

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Julius-Meister-Weg 4
92665 Altenstadt an der Waldnaab

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Zacharias-Frank-Straße 14

92660 Neustadt an der Waldnaab

Grundschule Neustadt an der Waldnaab

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

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Bildstr. 5
92660 Neustadt an der Waldnaab

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Zacharias-Frank-Straße 14

92660 Neustadt an der Waldnaab

Grundschule Vohenstrauß

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

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Pestalozzistr. 8
92648 Vohenstrauß

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Zacharias-Frank-Straße 14

92660 Neustadt an der Waldnaab

Josef-Faltenbacher-Schule Pirk

Kreisjugendamt - Zacharias-Frank-Straße

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

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Zacharias-Frank-Straße 14
96220 Neustadt an der Waldnaab

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Am Hohlweg 2

96220 Landratsamt Neustadt an der Waldnaab

Kreisjugendamt - Zacharias-Frank-Straße 14

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

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Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab

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Am Hohlweg 2

92660 Neustadt an der Waldnaab

Landratsamt Neustadt an der Waldnaab - Felixallee

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

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Felixallee 9
92660 Neustadt an der Waldnaab

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Am Hohlweg 2

92660 Neustadt an der Waldnaab

Mittelschule Altenstadt an der Waldnaab

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Hausanschrift

Kapuzinerstr. 42
92665 Altenstadt an der Waldnaab

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Zacharias-Frank-Straße 14

92660 Neustadt an der Waldnaab

Mittelschule Eschenbach

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Hausanschrift

Jahnstr. 15
92676 Eschenbach in der Oberpfalz

Postanschrift

Zacharias-Frank-Straße 14

92660 Neustadt an der Waldnaab

Mittelschule Grafenwöhr

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

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Schulstr. 22
92655 Grafenwöhr

Postanschrift

Zacharias-Frank-Straße 14

92660 Neustadt an der Waldnaab

Mittelschule Neustadt an der Waldnaab

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

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Bildstr. 9
92660 Neustadt an der Waldnaab

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Zacharias-Frank-Straße 14

92660 Neustadt an der Waldnaab

Mittelschule Pressath

Mittelschule Vohenstrauß

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

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Hinterm Schloss 1
92648 Vohenstrauß

Postanschrift

Zacharias-Frank-Straße 14

92660 Neustadt an der Waldnaab

Mittelschule Weiherhammer

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

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Sägstraße 10
92729 Weiherhammer

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Zacharias-Frank-Straße 14

92660 Neustadt an der Waldnaab

Sonderpädagogisches Förderzentrum Eschenbach

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

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Jahnstr. 45
92676 Eschenbach in der Oberpfalz

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Zacharias-Frank-Straße 14

92660 Neustadt an der Waldnaab

Sonderpädagogisches Förderzentrum St. Felix Neustadt an der Waldnaab

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

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Josef-Blau-Str. 8
92660 Neustadt an der Waldnaab

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Zacharias-Frank-Straße 14

92660 Neustadt an der Waldnaab

Sonderpädagogisches Förderzentrum Vohenstrauß

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

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Pestalozzistr. 7 und 10
92648 Vohenstrauß

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Zacharias-Frank-Straße 14

92660 Neustadt an der Waldnaab

Leistungsdetails

Die Freigabe eines Kindes zur Adoption ist eine überlegenswerte Alternative zu einem Schwangerschaftsabbruch. Die Jugendämter sind bei der Adoptionsvermittlung behilflich. Angesichts der sehr großen Zahl von Paaren, die sich als Interessenten für eine Kindesannahme vormerken lassen, bestehen gute Aussichten für eine Vermittlung zu geeigneten und liebevollen Adoptiveltern.

Bringt die Frau das Kind zur Welt, kann sie frühestens nach acht Wochen die Einwilligung in eine Adoption erteilen. Hierbei müssen aber die Annehmenden schon feststehen. Eine "Blanko-Adoption", bei der nur eine allgemeine Einwilligung der Mutter vorliegt, ist unzulässig. Allerdings kann die Einwilligung zu einer "Inkognito-Adoption" gegeben werden. Bei dieser stehen die Adoptiveltern fest; die Mutter des Kindes kennt sie jedoch nicht.

Für eine Adoption ist zwar grundsätzlich die Einwilligung "der Eltern" erforderlich. Eine Beteiligung des leiblichen Vaters scheidet jedoch aus, wenn er nicht bekannt ist. Ein Mann, der sich für den Erzeuger des Kindes hält, kann eine Beteiligung am Adoptionsverfahren erreichen, wenn er glaubhaft macht, biologisch als Vater des Kindes in Betracht zu kommen.

Die Einwilligung der Mutter muss vor dem Notar/der Notarin beurkundet werden und anschließend dem Familiengericht zugehen. Sie kann nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erteilt werden. Die Einwilligung ist unwiderruflich. Allerdings verliert sie ihre Kraft, wenn die Adoptiveltern ihren Antrag zurücknehmen oder das Familiengericht die Annahme versagt. Ferner verliert die Einwilligung ihre Kraft, wenn das Kind nicht innerhalb von drei Jahren seit dem Wirksamwerden der Einwilligung angenommen wird.


Die "Freigabe zur Adoption" ist eine im vitalen Interesse des Kindes überlegenswerte Alternative zum Schwangerschaftsabbruch. Allerdings muss sich die Mutter darüber im Klaren sein, dass die Adoption nicht rückgängig gemacht werden kann und grundsätzlich ein Offenbarungs- und Ausforschungsverbot hinsichtlich ihrer Umstände besteht. Die Mutter hat also keinen Anspruch darauf, später die Namen der Adoptiveltern zu erfahren oder Kontakt mit ihrem Kind aufzunehmen. Deshalb sollte sie sich über die hieraus folgenden, möglicherweise schwerwiegenden psychologischen Konsequenzen einer Freigabe zur Adoption im Klaren sein.

Zuständigkeit

Jugendamt als Adoptionsvermittlungsstelle; Familiengericht zur Entscheidung über die Adoption.

Stand: 24.06.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium der Justiz