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Seit dem 01.01.2018 werden in Bayern keine Beiträge zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung mehr erhoben.
und
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Kirchplatz 1
88171 Weiler-Simmerberg
Postfach 1144
88168 Weiler-Simmerberg