Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Seit dem 01.01.2018 werden in Bayern keine Beiträge zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung mehr erhoben.
Zusätzlich telefonisch oder mit Terminvereinbarung:
Montag - Mittwoch 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Stadtplatz 1
93333 Neustadt a.d.Donau
Stadtplatz 1
93333 Neustadt a.d.Donau