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Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde

Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.

Online-Verfahren & Formulare

Online-Verfahren

Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen

Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Die Landkreise können durch Rechtsverordnung einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden oder deren Zusammenschlüssen mit deren Zustimmung übertragen, wenn eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung gewährleistet ist und die Festlegungen des Abfallwirtschaftsplans nicht entgegenstehen. Das Einsammeln, Befördern und die Entsorgung von Bioabfällen kann der Landkreis im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden oder ihren Zusammenschlüssen übertragen; auf Antrag kreisangehöriger Gemeinden oder ihrer Zusammenschlüsse soll der Landkreis diese Aufgaben übertragen.

Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet. Sie stellen insbesondere Grundstücke, Einrichtungen und Personal zur Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen bereit. Vor der Festlegung solcher Maßnahmen hat der Landkreis den kreisangehörigen Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Kosten für die Leistungen der kreisangehörigen Gemeinden trägt der Landkreis.

Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen

Die Abfallentsorgung wird durch den Servicebetrieb der Stadt Bad Kissingen übernommen. Antworten auf Fragen rund um das Thema Abfall erhalten Sie von den Mitarbeitern im Wertstoffhof.

Der Abfuhrplan inklusive Sperrmüllkarte und Abfall-Ratgeber wird jedes Jahr an alle Haushalte in der Stadt Bad Kissingen verteilt. Dieser Abfuhrplan enthält neben der Übersicht der  Abfuhrtermine im gesamten Stadtgebiet auch eine Auflistung der Standorte der Wertstoffcontainer.

Auf www.badkissingen.de/abfall können Sie ergänzend einen individuellen Abfuhrkalender für Ihren Standort in der Stadt Bad Kissingen selbst zusammenstellen.

Als Eigentümer eines Gebäudes können Sie für Ihr Haus schriftlich Mülltonnen beantragen. Das Steueramt der Stadt Bad Kissingen nimmt die Anträge entgegen und erhebt die anfallenden Gebühren zur Abfallentsorgung.

Die Stadt Bad Kissingen stellt für folgende Müllsorten Tonnen bereit:

  • Restmüll (schwarze Tonne)
  • Biomüll (braune Tonne)
  • Papier (blaue Tonne)

Die Lieferung oder Abholung der Tonne (bei An- oder Abmeldung) übernimmt der Servicebetrieb. Dahin kann man sich auch wenden, wenn die Mülltonne Beschädigungen aufweist und ersetzt werden muss. (Für unsachgemäße Benutzung der Tonnen haftet der Eigentümer.)

Der Hauseigentümer ist für die Entrichtung der Abfallgebühren an die Stadt Bad Kissingen verantwortlich. Die Gebühr berechnet sich bei Hausmüllabfuhr unter Verwendung von festen Abfallbehältnissen (Mülltonne oder Müllcontainer), nach der Anzahl und dem Fassungsvermögen der Abfallbehältnisse und der Häufigkeit der Abfuhren, falls Abfallsäcke benutzt werden, nach der Anzahl der Säcke.

Verteilstationen für den Gelben Sack sind an mehreren Stellen im Stadtgebiet zu finden:

  • Gasthaus Vogler, Albertshausener Straße 8, Albertshausen (freitags 15:00 - 18:00 Uhr)
  • Kolb Rhöntrink Getränkemarkt, Poppenrother Straße 43, Poppenroth
  • Wertstoffhof der Stadt Bad Kissingen, Im Lindes 7, Bad Kissingen
  • Stadtbücherei, Rathausplatz 5, Bad Kissingen
  • Rathaus, Info-Theke, Rathausplatz 1, Bad Kissingen
  • Städt. Musikschule, Geschwister-Scholl-Platz 3, Bad Kissingen
  • Museum Obere Saline, Obere Saline 20, Bad Kissingen

Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen

Der gedruckte Abfuhrplan inklusive Sperrmüllkarte und Abfall-Ratgeber wird jedes Jahr an alle Haushalte in der Stadt Bad Kissingen verteilt und enthält eine Übersicht der Abfuhrtermine im gesamten Stadtgebiet.

Den Abfuhrplan steht auch zur Einsicht oder zum Download zur Verfügung auf: www.badkissingen.de/abfuhrplan

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Wenn mal mehr Müll anfällt, als in die Restmülltonne passt, dann helfen die Restmüllsäcke weiter, die zum Preis ihrer Entsorgungskosten auf dem Wertstoffhof der Stadt Bad Kissingen erhältlich sind.

Weitere Information zum Thema Restmüll und zur Abfallentsorgung finden Sie im aktuellen Abfuhrplan mit Abfallratgeber: www.badkissingen.de/abfuhrplan

Am Wertstoffhof der Stadt Bad Kissingen darf Problemmüll nur am 1. Freitag im Monat (soweit das kein Feiertag ist) von 15-17 Uhr abgegeben werden, wenn das mobile Schadstofffahrzeug vor Ort ist und den Problemmüll entgegen nimmt. Die Abgabe darf nur in haushaltsüblichen Mengen erfolgen! 

  • Abfall; Entsorgung
    Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.
  • Abfallentsorgung; Beratung
    Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in Bayern für die Abfallentsorgung im Regelfall zuständig. Sie bieten für Bürger und Gewerbe Informationen zur Abfallentsorgung an.
  • Abfallgebühren; Zahlung
    Für die Entsorgung von Abfällen werden Gebühren erhoben. Gebührenschuldner ist, wer die Abfallentsorgungseinrichtungen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt benutzt.
  • Abfallratgeber Bayern; Informationssystem

    Die Online-Anwendung "Abfallratgeber Bayern" liefert für Privathaushalte und Unternehmen umfassende Informationen für die Handhabung und Entsorgung von Abfällen.

  • Abfallrecht; Beratung von Gemeinden, Erteilgung von Auskünften und Erstellung von Stellungnahmen
    Die Beratung von Gemeinden und anderen Stellen gehört zu den Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden.
  • Abfallrecht; Informationen zum Vollzug

    Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.

  • Abfallwirtschaft; Informationen
    Eine verantwortungsbewusste Abfallwirtschaft ist für eine nachhaltige Entwicklung von großer Bedeutung. Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Stand: 09.05.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz