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Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.

Gemeinde Zorneding

Hauptamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Schulstraße 13
85604 Zorneding

Postanschrift

Schulstraße 13
85604 Zorneding