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Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.

Gemeinde Kalchreuth

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausstraße 1
90562 Kalchreuth

Postanschrift

Rathausstraße 1
90562 Kalchreuth