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Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.

Markt Wachenroth

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
9:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di
9:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
9:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
9:00 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Hauptstr. 23
96193 Wachenroth

Postanschrift

Hauptstr. 23
96193 Wachenroth