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Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.

Große Kreisstadt Neu-Ulm

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Dienstag- und Mittwochnachmittag sowie freitags nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

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Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm

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Postfach 2040
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