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Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.

Große Kreisstadt Nördlingen

013 Tourismus und Veranstaltungen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Zeiten gelten von: Ostern bis 31.Oktober und an Feiertagen von: 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr 01. November bis Ostern: Montag - Donnerstag: 09:00 - 17:00 Uhr Freitag: 09:00 - 15:30 Uhr

Hausanschrift

Marktplatz 2
86720 Nördlingen

Postanschrift

Postfach 1543
86715 Nördlingen