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Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.

Gemeinde Regnitzlosau

Haushaltswesen/Abgaben/Vermögensverwaltung/Liegenschaften

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Hauptstr. 24
95194 Regnitzlosau

Postanschrift

Hauptstr. 24
95194 Regnitzlosau