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Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.

Markt Allersberg

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
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Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

Marktplatz 1
90584 Allersberg

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Postfach 20
90580 Allersberg