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Laienmusik; Beantragung einer Förderung für internationale Begegnungen von Laienmusikensembles

Sie sind ein Laienmusikensemble und möchten einen Zuschuss für eine Auslandsreise beantragen.

Für Sie zuständig

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Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH
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Leistungsdetails

Zweck

Zweck der Förderung ist die Präsentation bayerischer Laienmusikensembles im Ausland sowie die Durchführung internationaler Begegnungen im Interesse der Völkerverständigung.

Gegenstand

Eine Förderung für Laienmusikensembles kommt für Auslandsreisen zum Zweck der Teilnahme an einem kulturell bedeutenden und anerkannten internationalen musikalischen Wettbewerb oder Festival sowie bei Konzertreisen ins Ausland, die Begegnungscharakter haben, in Betracht. Ein eindeutiger musikalischer Begegnungscharakter ist gegeben, wenn ein kulturelles Gemeinschaftskonzert mit dem konkret benannten ausländischen Laienmusikensemble nachgewiesen werden kann. In Ausnahmefällen ist ein musikalischer Begegnungscharakter auch dann anzunehmen, wenn zwar aufgrund der Größe der Ensembles aus organisatorischen Gründen ein gemeinsames Konzert nicht möglich ist, die Reise aber in unmittelbarem Zusammenhang mit einem bereits fest vereinbarten Gegenbesuch steht.

Reisen in Länder, zu denen noch kein oder nur ein geringer Kontakt besteht, werden im Rahmen dieser Richtlinien bevorzugt berücksichtigt.

Zuwendungsempfänger

Die Förderung können Träger von Laienmusikensembles mit Sitz in Bayern erhalten. Voraussetzung ist, dass das Ensemble Mitglied in einem Laienmusik-Dachverband ist, der dem Bayerischen Musikrat e. V. angehört. Außerdem muss der Träger eine Organisation sein, die nicht gewinnorientiert arbeitet und sich für das Gemeinwohl einsetzt, zum Beispiel ein gemeinnütziger Verein oder eine kirchliche Einrichtung (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz, §§ 52 bis 54 Abgabenordnung).

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden innereuropäische Reisen und außereuropäische Reisen.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.

Zuwendungssfähig sind die tatsächlich entstandenen Ausgaben für die An- und Abreise und Unterbringung der aktiven Musikerinnen und Musiker. Bei Reisen innerhalb Europas mit nur einem Auftritt des antragstellenden Ensembles sind höchstens drei Reisetage, bei Reisen mit zwei oder mehr Auftritten höchstens fünf Reisetage zuwendungsfähig. Bei Reisen außerhalb Europas mit nur einem Auftritt des Ensembles sind höchstens fünf Reisetage, bei Reisen mit zwei oder mehr Auftritten höchstens zehn Reisetage zuwendungsfähig. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 1 000 Euro betragen (Bagatellgrenze).

Die Zuwendung für innereuropäische Reisen beträgt höchstens 5 000 Euro und darf 50 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigen; es können höchstens 15 Euro je zuwendungsfähigem Reisetag und aktivem Mitglied gewährt werden.

Die Zuwendung für außereuropäische Reisen beträgt höchstens 10 000 Euro und darf 50 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigen; es können höchstens 30 Euro je zuwendungsfähigem Reisetag und aktivem Mitglied gewährt werden.

Durch den Zuwendungsempfänger ist ein Eigenmittelanteil in Höhe von 10 % zu erbringen.

Der musikalische Aspekt der Veranstaltung muss im Vordergrund stehen; Veranstaltungen mit überwiegend geselligem Charakter wie z. B. Wein- oder Volksfeste werden nicht gefördert. Das Laienmusikensemble muss aus mindestens sechs Personen bestehen, wobei eine Person eine feste Leitungsfunktion innehaben muss; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Bayerischer Musikrat gemeinnützigen Projektgesellschaft mbH. Die Förderung ist auf jeweils eine Auslandsreise pro Antragsteller und Jahr begrenzt.

Ausschlusskriterien:

Nicht gefördert werden:
  • Reisen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Städtepartnerschaft stehen,
  • Nachbarschafts- und Höflichkeitsbesuche,
  • Reisen mit überwiegend kommerziellem oder touristischem Charakter,
  • Reisen von Ensembles an Hochschulen und allgemeinbildenden Schulen, soweit die Maßnahme überwiegend schulischen bzw. hochschulischen Charakter hat,
  • Stornokosten bei Reiseabsagen und
  • eintägige Reisen ohne Übernachtung.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Förderantrag: Die Antragstellung erfolgt seit 01.04.2022 über das Online-Portal des Bayerischen Musikrats.
    • Abrechnung: Diese ist auf der Website des Bayerischen Musikrats zu finden.

Anträge sind jeweils bis zum 30. September des Bewilligungsjahres an die Bayerische Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH zu richten (Ausschlussfrist). Unvollständige Anträge werden bei der Mittelverteilung nicht berücksichtigt. Schriftliche Anträge müssen von einer vertretungsberechtigten Person des Zuwendungsempfängers unterzeichnet sein; elektronische Anträge müssen den Namen der handelnden, zur Vertretung des Antragstellers berechtigten Person erkennen lassen.

Die Bayerische Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH erlässt die Zuwendungsbescheide und zahlt die abgerufenen Mittel aus. Für Vorhaben, bei denen noch keine abgerechneten Ausgaben vorgelegt werden können, erlässt die Bayerische Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH einen vorläufigen Bescheid, der nach Vorlage der Verwendungsbestätigung nach Nr. 6.4 Satz 1 der Richtlinien durch einen Schlussbescheid ersetzt wird.

Innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes ist der Bayerischer Musikrat gemeinnützigen Projektgesellschaft mbH eine Verwendungsbestätigung ohne Vorlage von Belegen (VV Nr. 10.3 zu Art. 44 BayHO) vorzulegen. Die Verwendungsbestätigung besteht dabei aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Im Sachbericht sind die Verwendung der beantragten Zuwendung sowie das erzielte inhaltliche Ergebnis im Einzelnen darzustellen. Die vorzulegende Verwendungsbestätigung ist von einer vertretungsberechtigten Person zu unterzeichnen.

(Vorzeitiger Maßnahmebeginn kann zeitgleich mit der Einreichung der Antragsunterlagen sowie des Kosten- und Finanzierungsplanes beantragt werden.)

Es fallen keine Kosten an.

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Gegen den Förderbescheid kann Klage erhoben werden.

Stand: 21.04.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Quelle: Förderfinder