Logo Bayernportal

Gaststättenbetrieb; Anzeige der Weiterführung nach dem Tod der inhabenden Person

Nach dem Tode eines/einer Gewerbetreibenden kann ein privilegierter Personenkreis den Gaststättenbetrieb fortführen. Dies muss der zuständigen Behörde angezeigt werden

Ansprechpartner - Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Sachgebiet 72 - Gaststätten- und Lebensmittelrecht, Vollzugsaufgaben Veterinäramt

Es wurden keine Ansprechpartner zugeordnet.