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Aufenthaltsgestattung; Erteilung und Beantragung der Verlängerung der Bescheinigung

Einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, ist grundsätzlich während des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet.

Ansprechpartner - Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Ausländerrecht, Personenstandswesen

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