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Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertreterung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausplatz 2
84405 Dorfen
Postfach 11 55
84401 Dorfen