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Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertreterung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.
und
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Von-Seckendorf-Str. 10
91352 Hallerndorf
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