Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Mozartstr. 25
91522 Ansbach
Postfach 608
91511 Ansbach
Föhrenberggasse 30
91550 Dinkelsbühl
Postfach 150
91542 Dinkelsbühl
Stresemannplatz 15
90763 Fürth
90744 Fürth
Hindenburgplatz 1
91710 Gunzenhausen
91709 Gunzenhausen
Mannstraße 11
91541 Rothenburg ob der Tauber
Postfach 1164
91533 Rothenburg ob der Tauber
Schloßplatz 7
97215 Uffenheim
Schloßplatz 7
97215 Uffenheim
Der Kinderfreibetrag beträgt für 2025 bis zu 6.672 Euro und für 2026 bis zu 6.828 Euro jährlich für jedes steuerlich zu berücksichtigende Kind. Zusätzlich zum Kinderfreibetrag wird ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von bis zu 2.928 Euro gewährt (siehe unter "Verwandte Themen").
Bei der Einkommensteuer werden der Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf nur abgezogen, wenn die Steuerfreistellung des Kinderexistenzminimums nicht bereits durch das Kindergeld erfolgt ist. Die Steuerminderung wird mit dem Kindergeld verrechnet.
Ausführlichere Erläuterungen zum Kinderfreibetrag finden Sie in der Broschüre ''Steuertipps für Familien'' (siehe "Weiterführende Links").