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Kreiskasse; Örtliche Kassenprüfung

Das Rechnungsprüfungsamt führt im Auftrag des Landrats die örtliche Kassenprüfung durch.

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Die örtliche Kassenprüfung obliegt der Landrätin oder dem Landrat. Sie oder er bedient sich des Rechnungsprüfungsamts. Das Rechnungsprüfungsamt prüft die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit der Verwaltung.

Stand: 06.02.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration