Logo Bayernportal

Mahnung und Vollstreckung durch die Kommune; Informationen

Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.

Für Sie zuständig

Finanzverwaltung im Rathaus Kaufering

Markt Kaufering

Hausanschrift

Pfälzerstraße 1
86916 Kaufering

Rathaus Erdgeschoss

Postanschrift

Pfälzerstraße 1

86916 Kaufering

Rathaus Kaufering

Markt Kaufering

Hausanschrift

Pfälzerstraße 1
86916 Kaufering

Postanschrift

Pfälzerstraße 1

86916 Kaufering

Telefon

+49 8191 664-0

Leistungsdetails

Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z. B. aus Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z. B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.

Stand: 06.02.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration