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Mahnung und Vollstreckung durch die Kommune; Informationen

Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.

Für Sie zuständig

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Hausanschrift

Stadtplatz 36
92660 Neustadt a.d. Waldnaab

Postanschrift

Am Hohlweg 2

92660 Neustadt a.d. Waldnaab

Stadt Vohenstrauß

Hausanschrift

Marktplatz 9
92648 Vohenstrauß

Postanschrift

Postfach 1120

92642 Vohenstrauß

Telefon

+49 9651 9222-0

Leistungsdetails

Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z. B. aus Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z. B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.

Stand: 14.02.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration