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Mahnung und Vollstreckung; Durchführung im Landkreis

Das Landratsamt ist für die rechtzeitige Mahnung und Beitreibung seiner offenen Forderungen gegenüber Dritten zuständig.

Für Sie zuständig

Landratsamt Main-Spessart

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Hausanschrift

Marktplatz 8
97753 Karlstadt

Postanschrift

Postfach 1242

97748 Karlstadt

Telefon

+49 9353 793-0

Leistungsdetails

Die Kasse muss die Aufgaben der Mahnung, Beitreibung und Vollstreckung bei öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen erfüllen. Ihr obliegt die Mahnung und Vollstreckung für den Landkreis und den Staat.

Gehen Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Sie kann hiervon zunächst absehen, wenn zu erkennen ist, dass

  • die Vollziehung des der Annahmeanordnung zugrunde liegenden Bescheids ausgesetzt wird,
  • eine Stundung, Niederschlagung oder ein Erlass in Betracht kommt
Stand: 30.01.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales