Logo Bayernportal

Mahnung und Vollstreckung; Durchführung im Landkreis

Das Landratsamt ist für die rechtzeitige Mahnung und Beitreibung seiner offenen Forderungen gegenüber Dritten zuständig.

Für Sie zuständig

Landratsamt Kelheim

Landratsamt Kelheim
Sie können die Behörde auf sichere Weise kontaktieren Sicheres Kontaktformular Sollten Ihnen bereits konkrete Kontaktdaten/Funktionsmailadresse zu Ihrem Anliegen vorliegen, verwenden Sie bitte diese.

Hausanschrift

Donaupark 12
93309 Kelheim

Postanschrift

Donaupark 12

93309 Kelheim

Telefon

+49 9441 207-0

Leistungsdetails

Die Kasse muss die Aufgaben der Mahnung, Beitreibung und Vollstreckung bei öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen erfüllen. Ihr obliegt die Mahnung und Vollstreckung für den Landkreis und den Staat.

Gehen Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Sie kann hiervon zunächst absehen, wenn zu erkennen ist, dass

  • die Vollziehung des der Annahmeanordnung zugrunde liegenden Bescheids ausgesetzt wird,
  • eine Stundung, Niederschlagung oder ein Erlass in Betracht kommt
Stand: 30.01.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales