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Ortsrecht; Erlass von Satzungen und Verordnungen

Die Gemeinden können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.

Gemeinde Niederwerrn

Fachbereich III - Ordnungsverwaltung / Zentrales Standesamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Ein persönlicher Termin im Rathaus ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Zu den unten genannten Zeiten können Bürgerinnen und Bürger ohne vorherige Anmeldung im Rathaus vorsprechen oder auch Terminvereinbarungen vornehmen lassen.

Dienstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Für die verbleibenden Öffnungszeiten können Sie telefonisch einen Termin unter Tel. 09721 / 49 99 0 vereinbaren.

Hausanschrift

Schweinfurter Str. 54
97464 Niederwerrn

Postanschrift

Postfach 1151
97462 Niederwerrn