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Die Gemeinden können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.
und
13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Bürgermeistersprechstunden:
Dienstag: 9.00 Uhr - 10.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 Uhr - 16.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten stehen wir auch nach Vereinbarung zur Verfügung.
Schlossplatz 3
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