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Wenn Sie Ihre Arbeit oder Ihren Ausbildungsplatz verlieren, können Sie Arbeitslosengeld beantragen, damit Sie finanziell abgesichert sind.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Das Arbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung und soll das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen der Arbeitslosigkeit nicht erzielen können.
Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht, sobald Sie erstmalig die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Wie lange Ihnen Arbeitslosengeld zusteht, richtet sich nach der Dauer der Versicherungszeit in den letzten 5 Jahren vor Ihrer Arbeitslosigkeit und nach dem Lebensalter, das Sie bei Entstehung des Anspruchs vollendet haben. Ihnen stehen mindestens 6 Monate Arbeitslosengeld zu, wenn Sie innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben. Die Höchstanspruchsdauer beträgt
Ihr Arbeitslosengeld berechnet sich in der Regel anhand des Bruttoarbeitsentgelts, das Sie im letzten Jahr vor der Entstehung Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld durchschnittlich verdient haben. Die Höhe beträgt
des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Bruttoarbeitsentgeltes.
Während Sie Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie grundsätzlich gesetzlich kranken-, pflege- und rentenversichert. Die Beiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit getragen. Waren Sie zuletzt von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung oder Kranken- und Pflegeversicherung befreit, kann die BA die Beiträge für eine private Vorsorge in der Regel teilweise übernehmen.
Sie sind unfallversichert, wenn Sie während des Leistungsbezugs eine besondere Aufforderung erhalten, die Agentur für Arbeit oder eine andere Stelle aufzusuchen.
Änderungen (wie etwa Krankheit, Urlaub, Umzug, Aufnahme einer Arbeit) müssen Sie unverzüglich, am einfachsten online mitteilen. Alternativ können Sie die Mitteilungen auch schriftlich, telefonisch oder persönlich vornehmen.
Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn
Die Agentur für Arbeit kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel:
Arbeitslosengeld können Sie online oder persönlich beantragen.
Arbeitslosengeld online beantragen:
Arbeitslosengeld persönlich beantragen:
Gebühr: keine
Please also inform yourself about these topics:
Wenn sich während Ihrer Arbeitslosigkeit Änderungen Ihrer persönlichen Lage ergeben, müssen Sie diese melden.
Wenn Ihr Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, müssen Sie sich spätestens 3 Monate vorher arbeitsuchend melden.
Wenn Sie Ihre Arbeit im Bergbau verloren haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) erhalten.