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An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhrund
16:00 Uhr - 18:00 UhrMontag am Nachmittag nur Bürgerbüro geöffnet.
Füssener Str. 12
87640 Biessenhofen
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