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An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
und
15:00 Uhr - 17:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kirchplatz 10
85139 Wettstetten
Kirchplatz 10
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