Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
und
17:00 Uhr - 18:30 Uhr
Dorfplatz 2
95188 Issigau
Marktplatz 16
95192 Lichtenberg