Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
und
13:00 Uhr - 16:30 Uhrund
13:00 Uhr - 18:00 UhrNachmittagstermine außerhalb der Öffnungszeiten im Sonderfall nach Absprache möglich
Marktplatz 2
95497 Goldkronach
Postfach 27
95497 Goldkronach