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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Markt Wachenroth

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
9:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di
9:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
9:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
9:00 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Hauptstr. 23
96193 Wachenroth

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96193 Wachenroth