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An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Straubinger Straße 4
94330 Aiterhofen
Straubinger Str. 4
94330 Aiterhofen